BZ interview with Baud

Jacques Baud in Berliner Zeitung:

Die Anschuldigung, ich würde an der Umsetzung von Politiken arbeiten, die in Moskau festgelegt werden, ist reine Verleumdung.

Ich werde beschuldigt, für Aktivitäten verantwortlich zu sein, von denen man nicht einmal weiß, ob sie Russland zugutekommen! Zusammenfassend lässt sich sagen: Man schreibt mir Äußerungen zu, die ich nicht getätigt habe, in einer Beziehung zu Russland, die ich nicht habe, für Aktivitäten, die nicht einmal definiert sind und von denen man nicht einmal weiß, ob sie mit Russland in Verbindung stehen! Hinzu kommt, dass die mir zugeschriebene Tätigkeit als Propagandist durch kein Gesetz unter Strafe gestellt ist!

Wenn ich Ukrainer wäre, würde ich wie ein Ukrainer kämpfen; wenn ich Russe wäre, würde ich wie ein Russe kämpfen. Tatsache ist, dass ich Schweizer bin, und das ermöglicht mir, Abstand zu nehmen und den Konflikt zu beobachten. Wie ein Schiedsrichter auf einem Fußballfeld. Dank meiner Russischkenntnisse kann ich lesen, was beide Seiten schreiben und sagen, und mir so ein ausgewogenes Bild vom Konflikt machen.

Wie haben Sie von Ihrer Sanktionierung erfahren und welche konkreten Konsequenzen hat diese für Sie?

Zunächst einmal muss ich darauf hinweisen, dass ich bis heute (Donnerstag, 18. Dezember; Anm. d. Red.) weder von der EU noch von Belgien, wo ich wohne, oder der Schweiz – das heißt weder von Bern noch von meiner Botschaft – eine offizielle Mitteilung erhalten habe. Ich habe wie alle anderen aus der Presse von den mich betreffenden Maßnahmen erfahren.

Gemäß dem Wortlaut der Sanktionen darf ich nicht in das Gebiet der EU einreisen. Ein Anwalt hat mir gesagt, dass ich aufgrund meines Wohnsitzes im Gebiet der EU keine Grenze innerhalb der EU überschreiten darf. Das bedeutet, dass ich Belgien nicht verlassen und daher auch nicht in mein Heimatland zurückkehren kann. Ich darf nicht im europäischen Luftraum fliegen, daher kann ich auch nicht mit dem Flugzeug in mein Land zurückfliegen.

Obwohl ich keinerlei finanzielle Beziehungen zu Russland hatte und nie einen Cent aus Russland erhalten habe, sind meine Vermögenswerte in der EU eingefroren und ich habe keinen Zugang mehr zu meinen Bankkonten. Technisch gesehen bedeutet dies, dass ich kein Essen mehr kaufen darf und eine humanitäre Ausnahmeregelung benötige, um meine Rechnungen bezahlen, essen und ein einigermaßen normales Leben führen zu können.

Wie bewerten Sie die Entscheidung der EU aus rechtsstaatlicher Sicht?

Das Problem hierbei ist, dass es sich nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt, wie wenn ich eine Straftat begangen oder gegen ein Gesetz verstoßen hätte. Es handelt sich um eine politische Entscheidung. Genau wie im 17. Jahrhundert, als der König entschied, dass man ein Feind sei: Man kann jemandem ohne Gerichtsverfahren, ohne ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu verteidigen, ohne ihm die Möglichkeit zu geben, die Entscheidung zu beeinflussen, die Freiheit entziehen.

Man kann sich natürlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, aber formell hat dessen Urteil keinen Einfluss auf die Sanktionsentscheidung, die von der „Exekutive“ der EU getroffen wird. Wir haben es hier mit einem eklatanten Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung zu tun, das den Rechtsstaat regelt. Wir sind hier sehr, sehr weit von den „Werten“ entfernt, die die EU zu verteidigen versucht. Ich bin selbst Experte der Vereinten Nationen für Rechtsstaatlichkeit und kenne mich mit diesem Thema gut aus.

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